Betreff: EEG-Novellierung


Fragen Ÿber abgeordnetenwatch.de an Jeannine Pflugradt

Datum: 3. Juni 2016


Sehr geehrte Frau Pflugradt,


der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung "Globale UmweltverŠnderungen" (WBGU) betont in seinem Hauptgutachten "Welt im Wandel: Gesellschaftsvertrag fŸr eine Gro§e Transformation", dass

  1. bis 2020 zum Einhalten des 2-Grad-Ziels eine grundlegende Umstrukturierung unserer auf fossilen Brennstoffen basierten Gesellschaft stattgefunden haben mŸsse,
  2. der Staat eine proaktive Rolle Ÿbernehmen, d.h. die "Pioniere des Wandels" auf jede nur mšgliche Weise fšrdern und ihre Zahl erhšhen mŸsse.


Insbesondere zeigt Prof. Dirk Messner, dass Deutschland kohlenstoffinsolvent ist, d.h. in historischer Verantwortung muss Deutschland fŸr seine gesamten CO2-Emissionen CO2-Zertifikate von LŠndern erwerben, die vermutlich auch kŸnftig ihre zugewiesenen CO2-Budgets nicht voll ausschšpfen werden. Der Preis solcher Zertifikate muss hšher sein als 75 Euro pro Tonne CO2.


Meine Fragen:


  1. Schlie§en Sie sich dem WBGU an und stimmen gegen den 2016 EEG-Novellierungsentwurf, wenn nicht, warum?
  2. Kšnnen Sie sich dem Rat von Fachorganisationen (z.B. BWE) anschlie§en, welche die Energiewende bisher herbeigefŸhrt, d.h. Deutschland ein exponentielles Wachstum von Wind- und Photovoltaik-Strom beschert haben?
  3. Mit einer Verdoppelungszeit von 6 Jahren hŠtte die Windenergie im Jahre 2022 ihr Ausbaumaximum (175 TWh/a) und mit ihrer Verdoppelungszeit von 1.6 Jahren hŠtte die Photovoltaik in 2016 ihre KapazitŠtsgrenze (100 TWh/a) erreicht. Warum reduzierten Sie mit der EEG-Novelle 2014 den Ausbau dieser Erneuerbaren auf etwa die HŠlfte? ()
  4. Die Akteure im Erneuerbaren Energiesektor sind unter den heutigen Rahmenbedingungen (z.B. begrenztes Stromnetz) bereit, massiv zu investieren. Lassen Sie -dem BMWi folgend- ein unzureichendes Stromnetz trotzdem als Ausbau-Hinderungsgrund gelten? 


Mit freundlichen Gr٤en,


Dr. Joachim Gruber

(http://acamedia.info/sciences/J_G/)


Version: 1. Juni 2016

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Dr. Joachim Gruber



Antwort von Jeannine Pflugradt 

Datum: 27.6.2016


Sehr geehrter Herr Dr. Gruber,


vielen Dank fŸr Ihre Anfrage Ÿber abgeordnetenwatch.de vom 03. Juni 2016. Bitte entschuldigen Sie meine spŠte Antwort. 


Als zentraler Baustein der Energiewende soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von derzeit rund 33 Prozent auf 40 bis 45 Prozent im Jahr 2025 und auf 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035 steigen. Die erneuerbaren Energien Ÿbernehmen langfristig eine zentrale Rolle in der Stromerzeugung. Dies erfordert eine Transformation des gesamten Energieversorgungssystems: Einerseits mŸssen sich die StrommŠrkte auf diesen wachsenden Anteil erneuerbarer Energien einstellen, andererseits mŸssen die erneuerbaren Energien immer stŠrker in die StrommŠrkte und in das ElektrizitŠtsversorgungssystem integriert werden. Zu diesem Zweck sind die erneuerbaren Energien durch die Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in den vergangenen Jahren schrittweise in die Direktvermarktung und damit an den Markt herangefŸhrt worden. Mit dem EEG 2014 wurde als nŠchster Schritt beschlossen, das Fšrdersystem auf Ausschreibungen umzustellen. Durch diesen Schritt, der mit dem vorliegenden Gesetz umgesetzt wird, sollen die Zahlungen, die die erneuerbaren Energien fŸr den Betrieb ihrer Anlagen benštigen, wettbewerblich ermittelt werden. Dies ermšglicht zugleich eine bessere Steuerung des Ausbaus und eine Abstimmung mit der Netzausbauplanung, verbessert die Planungssicherheit fŸr die anderen Akteure der Stromwirtschaft und entspricht dem Ansatz der EuropŠischen Kommission fŸr eine marktnŠhere Fšrderung der erneuerbaren Energien.


Zu Ihren Fragen:


Zu 1. Wenn ich (und andere Bundestagsabgeordnete) gegen das EEG 2016 stimmen wŸrde, und dadurch keine Novelle zu Stande kommt, wŸrde es ab 01.01.2017 keinerlei Fšrderung fŸr Erneuerbare Energien mehr geben.


Zu 2. Ja. Ich schlie§e mich an. 


Zu 3. Der Ausbau wurde vor allem reduziert, weil das ansonsten eine enorme Steigerung der EEG-Umlage zur Folge gehabt hŠtte. Zu den drei Voraussetzungen der Energiewende gehšrt auch die Bezahlbarkeit fŸr alle Beteiligten.


Zu 4. Ein Anlagenbetreiber muss sich primŠr keine Sorgen darŸber machen, wie sein Strom transportiert wird. Entweder bekommt er eine VergŸtung oder eine EntschŠdigung. Au§erdem hŠtten massive Investitionen auch eine massive EEG-Umlage zur Folge.


Mit freundlichen Gr٤en


Jeannine Pflugradt, MdB