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Fragen und Antworten zum Fund korrodierender Stahlblechfässer mit schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen im Kernkraftwerk Brunsbüttel
Stand 27.8.2014

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Fragen und Antworten zum Fund korrodierender Stahlblechfässer mit schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen im Kernkraftwerk Brunsbüttel

1. Was war festgestellt worden?

In unterirdischen Lagerstätten ("Kavernen") des Kernkraftwerks Brunsbüttel befinden sich schwach- und mittelradioaktive Abfälle (631 Fässer) aus dem Reaktorbetrieb. Es handelt sich im Wesentlichen um Filterharze und Verdampferkonzentrate. Diese Abfälle werden auf die Endlagerung im niedersächsischen "Schacht Konrad" vorbereitet und dafür in bauartgeprüfte Behälter umgefüllt.

Am 10. Januar 2012 hatte der von der schleswig-holsteinischen Atomaufsichtsbehörde im Rahmen des Strahlenschutzes beauftragte TÜV Nord bei einem bereits entleerten Fass sehr starke Korrosion und eine Zerstörung des Fassmantels festgestellt. Der Fassinhalt war zuvor ordnungsgemäß in der hierfür vorgesehenen Umsauganlage aufgefangen worden.

Die Atomaufsicht hatte der Betreibergesellschaft daraufhin mitgeteilt, dass solche Vorfälle im Sinne umfassender Transparenz zwingend umgehend der Atomauf-sichtsbehörde und der Öffentlichkeit dargestellt werden müssen.

Die Untersuchungen der Atomaufsicht ergaben, dass weitere Fässer zum Teil erhebliche Korrosionserscheinungen aufweisen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Handhabungen (Anheben, Verfahren, Umsetzen, Absetzen) solcher Fässer radioaktive Stoffe freigesetzt werden.

2. Was ist seit dem 10. Januar 2012 von der Reaktorsicherheitsbehörde veranlasst worden?

Die Atomaufsichtsbehörde hat die Betreiberin umgehend schriftlich aufgefordert:

  • die Kavernen wieder mit Betonriegeln abzudecken und alle Arbeiten an den Kavernen vorläufig abzuschließen,
  • Aerosol-Messstellen zu installieren, um die an den Kavernen und am dortigen Abwassersumpf evtl. auftretende Radioaktivität zu überwachen,
  • die Konstruktion und den Zustand der Kavernen unter Beteiligung der Obersten Bauaufsichtsbehörde zu bewerten,
  • ein Konzept zur Handhabung korrosionsgeschädigter Fässer einschließlich der Umrüstung von Greifer und Umsauganlage vorzulegen,
  • das Umsaugen von getrockneten Filterharzen erst nach Umrüstung der Umsauganlage und Einsatz des neuen Fassgreifers sowie Zustimmung der Atomaufsicht fortzusetzen.

Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde hat von Vattenfall verlangt, vor einer Inspektion der Kavernen im Kernkraftwerk Brunsbüttel den Kran im Feststofflager zu ertüchtigen. Der Feststofflagerkran wird benötigt, um Betonriegel der Kavernen anzuheben und damit die Kavernen zu öffnen, um die Inspektionen durchzuführen und zu einem späteren Zeitpunkt auch die Bergung der Fässer abzuwickeln. Die Ertüchtigungen bestehen einerseits in einer Änderung der sog. Krantraverse sowie in einer Verbesserung der. Lastanschlagpunkte. An diesen Lastanschlagpunkten erfolgt die Verbindung des Krans mit dem Betonriegel. Am 04.04.2013 hat die atomrechtliche Aufsichtsbehörde der von Vattenfall beantragten Änderung der Krantraverse zugestimmt. Am 07.05.2013 erfolgte im Kernkraftwerk Brunsbüttel die endgültige Festlegung der Konstruktion der Lastanschläge.

Seit Anfang Januar 2014 werden im Kernkraftwerk Brunsbüttel Inspektionsmaßnahmen an den übrigen Fässern in den Kavernen durchgeführt. Es soll festgestellt werden, inwieweit diese von Korrosion befallen sind.

Im Februar 2014 wurden die Kamerainspektionen an Fässern mit radioaktiven Abfällen in der ersten von insgesamt sechs Kavernen (Kaverne IV) abgeschlossen. Wie von der schleswig-holsteinischen Atomaufsichtsbehörde erwartet, wurden an weiteren Fässern teilweise starke Korrosionserscheinungen festgestellt. Von den insgesamt 70 Fässern wiesen 18 Fässer – das entspricht etwa einem Viertel - starke, zum Teil die Wand durchdringende Korrosion auf.

Im Juli 2014 wurden die Inspektionen in und an der Kaverne V abgeschlossen. In Kaverne V befinden sich neben Behältern mit Reststoffen aus dem Betrieb des Kernkraftwerks Brunsbüttel auch 21 Fässer mit Fremdabfällen aus der belgischen kerntechnischen Anlage Mol. Diese 21 Fässer lagern seit fast 30 Jahren in der Kaverne V. Bei der visuellen Inspektion wurden an einigen Fässern geringfügige Korrosionserscheinungen am Deckel- und Bodenring sowie Lackschäden festgestellt.

Im August 2014 wurde die Kaverne II geöffnet, um die darin stehenden 118 Stahlfässer mit radioaktiven Abfällen mit einer Spezialkamera auf ihren Zustand hin zu untersuchen. Es wurden in der Kaverne II starke, großflächige, wanddurchdringende Korrosionsspuren vor allen Dingen an solchen Fässern festgestellt, die in den Jahren 1983 und 1985 eingelagert worden waren (sog Altfässer). Anders als in den vorherigen Fällen sind aufgrund der starken Beschädigungen Fassinhalte ausgetreten, die sich in breiiger Form auf dem Boden der Kaverne II gesammelt haben. Es handelt sich um Verdampferkonzentrat aus der Behandlung von radioaktiv kontaminiertem Wasser. Die Fässer waren vor rund 30 Jahren in der Kaverne eingelagert worden. Die Abfälle enthalten trotz der Jahrzehnte langen Abklingzeit noch relevante Mengen an Cäsium 137, einem typischen Abfallprodukt der Kernspaltung. Die Atomaufsicht stellte fest, dass die Betreibergesellschaft seinerzeit offenbar vor der Einlagerung der Fässer den Boden der Kaverne mit einer Folie ausgelegt hatte, auf der sich dann Fassinhalte sammelten.

Die Fässer stehen zum Teil nicht konzentrisch übereinander. An einem Fass ist der Deckel nicht verschlossen. Die Atomaufsicht stellte im Innern der Kaverne eine Luftfeuchtigkeit von knapp 75 Prozent fest. Die Behörde geht deshalb davon aus, dass das Verdampferkonzentrat seinerzeit vor der Einlagerung nicht ausreichend getrocknet worden war. Die Atomaufsicht verständigte sich mit Vattenfall, dass für die stark korrodierten Fässer eine Bergungseinrichtung entwickelt wird, die eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen während des Hebens und Transportierens der Fässer aus den Kavernen verhindert. Mit einer solchen Einrichtung sollen auch stark verrostete Fässer angehoben und deren Inhalt in sichere Behältnisse umverpackt werden.

3. Wodurch ist der Atomaufsicht der Inhalt der Fässer bekannt?

Für jedes abgefüllte Fass wird ein Datenblatt entsprechend des Abfallflussverfol-gungs- und Produktkontrollsystem (AVK) erstellt. Im Rahmen der Konditionierungskampagne erfolgen in Abstimmung mit den Sachverständigen Probenahmen aus dem Inhalt. Es handelt sich um Stichproben, die sämtlich den angegebenen Inhalt bestätigt haben.

4. Wie kann es zu so ungewöhnlich hohen Messwerten von 500 Millisievert pro Stunde gekommen sein, wie sie im Jahr 2012 in der Kaverne IV gemessen wurden? Wann und wo genau wurde der Wert von 500 Millisievert pro Stunde an den Fässern gemessen?

Es handelt sich um Filtermaterialien. Diese sind dazu da, die Radioaktivität aus den Medien Wasser, Luft, Abgasströme herauszufiltern und zu binden. Daher reichern sie Radioaktivität an, insbesondere die sich in diesen Medien befindlichen Gamma-Strahler. Das kann je nach Beladung der Filtermaterialien zu unterschiedlichen Kontakt-Ortsdosisleistungen (Kontakt-ODL) am Fass führen. Daher sind 500 mSv pro Stunde zwar ein hoher, aber durchaus vorkommender Wert. Die Kontakt-ODL an den Fässern schwanken, je nach Beladung, von einigen 10 bis einigen 100 Millisievert pro Stunde.

In den Kavernen im Kernkraftwerk Brunsbüttel stehen die Fässer im Abstand von ca. 15 cm. Es wurde zwischen den Fässern gemessen, das heißt in einem Abstand von etwa 7,5 cm. Nach dem Abstandsquadratgesetz reduziert sich idealer Weise (Punktförmige Strahlenquelle) die Dosisleistung mit dem Quadrat des Abstands. Also bei 10-fachem Abstand (75 cm) auf näherungsweise 5 mSv pro Stunde und bei 150 cm Abstand auf etwa 1,25 mSv pro Stunde. Solche Abstände sind in den Kavernen jedoch nicht realisierbar.

5. Ist es möglich, dass das von der Atomaufsicht Anfang 2012 beanstandete Fass gar nicht durchgerostet ist, sondern nur beim Leeren Schaden genommen hat?

Die Untersuchungen zur Schadensursache sind abgeschlossen. Die flächige Korrosion von außen als auch von innen hat vermutlich im Verlauf der langfristigen Fasslagerung zu einem signifikanten flächigen Abtrag der Wanddicke des Fasses geführt. Die entstandene dicke Rostschicht verbunden mit restlichen Anteilen der Wandung hatte offensichtlich noch genug Stabilität, um das Fass in die Pulverharz-Umsauganlage (PUSA) einzustellen. Der vollständige Integritätsverlust ist vermutlich erst in der PUSA aufgetreten.

6. Welche Maßnahmen müssen getroffen werden?

Die Inhalte korrodierter Fässer müssen in sichere Behälter umgefüllt werden. Dies wird durch Umsaugen der Fassinhalte in einer mobilen Pulverharz-Umsauganlage (PUSA) geschehen. Hierbei wird ein Fassgreifer verwendet. Bevor dieser zum Einsatz kommen kann, sind Korrosionsausmaß und sonstige Auffälligkeiten an jedem einzelnen Fass festzustellen. Dies setzt eingehende Kamerainspektionen voraus.

Als Voraussetzung für die Inspektion der Kavernen war zunächst der Feststofflagerkran zu ertüchtigen. Denn mit dem Feststofflagerkran werden die Betonriegel angehoben, die als meterdicke Abdeckung die Kavernen gegenüber der Umgebung abschirmen. In diesen Betonriegeln sind sog. Lastanschlagpunkte verschraubt. Diese Lastanschlagpunkte stellen die Verbindung zum Hebezeug, dem Feststofflagerkran, dar. Sowohl die (Neu-)Konstruktion dieser Maßnahmen, deren Beantragung als auch deren Umsetzung nehmen einen nicht unbeträchtlichen Zeitraum in Anspruch. Besonders zu beachten ist dabei der Übergang zwischen dem Beton des aufliegenden Betonriegels und der Lastkette des Hebezeugs. Diese Konstruktionen, Beantragungen und Prüfungen nahmen und nehmen einen größeren Zeitraum in Anspruch als zunächst angenommen. Gegen Ende des Jahres 2013 wurden erste Ertüchtigungen an zugänglichen Lastanschlagpunkten durchgeführt und eine Krantraverse zur Vergleichmäßigung der Lasteinleitung eingebaut. Außerdem hat die atomrechtliche Aufsichtsbehörde die von der Betreibergesellschaft eingereichte Lastabsturzanalyse sowie radiologische Analysen geprüft und bewertet. Nach Abschluss der behördlichen Prüfungen bestehen keine Einwände gegen den Einsatz der Hebezeuge zwecks Handhabung der Betonriegel zwecks Öffnung der Kavernen.

Kamerainspektionen des Kaverneninneren werden einen Überblick über den Zustand der Fässer und des Lagerraums verschaffen. Die Inspektion mit Hilfe eines speziell für diesen Zweck angeschafften Kamerasystems kommt dabei zum Einsatz. Die Kamerainspektionen und deren Auswertung werden Aufschluss darüber ergeben, welche Anforderungen ein geeigneter Fassgreifer erfüllen muss. Die festgestellten Korrosionserscheinungen machten es erforderlich, verstärkte Strahlenschutzmaßnahmen bei der Handhabung der Fässer einzusetzen. Die Betreibergesellschaft konzipierte eine neuartige Bergungseinrichtung mit einer zusätzlichen Transportsicherung.

Angesichts der Befunde aus der Inspektion der Kaverne II ist die Atomaufsicht aber der Auffassung, dass dieses bislang entwickelte Spezial-Konzept nicht ausreichen wird, um eine sichere Handhabung der Fässer zu gewährleisten. Der Betreiber ist aufgefordert worden, ein neues zu erarbeiten.

In der Kaverne V befinden sich auch eingelagerte stählerne Rollreifenfässer mit Fremdabfällen aus der belgischen kerntechnischen Anlage Mol. Diese Fässer beinhalten getrocknete Schlämme und verfügen über sowohl eine innere Betonabschirmung als auch einen eingelassenen Stahlring. Ein direkter Kontakt zwischen Stahlfasshülle und Abfall besteht insoweit nicht. Gleichwohl wurde das oben bezeichnete Inspektionsverfahren veranlasst, um Sicherheit bezüglich möglicher Korrosionserscheinungen zu gewinnen.

In der Kaverne II sind gesonderte Maßnahmen vorzusehen, da hier auch die von der Betreibergesellschaft entwickelte Bergungseinrichtung mit der zusätzlichen Transportsicherung nicht geeignet sein wird, alle Abfälle aus der Kaverne sicher zu bergen. Mindestens an einem Fass ist der Deckel nicht mehr vollständig mit dem Fass verbunden, so dass sich das Fass mit dem Fassgreifer nicht mehr anheben lässt. Außerdem sind vom Boden der Kaverne die radioaktiven Fassinhalte sowie die von der Betreibergesellschaft ausgelegte Folie zu bergen und sicher zu verpacken.

7. Wie sieht eine Kaverne von innen aus?

Kavernenaufbau und Bitumenabdichtung (60 cm Stahlbeton + 7 cm mehrlagige Bitumenschicht + 95 cm Stahlbeton = 155 cm Stahlbeton + 7 cm Bitumen und Kupfer) sind in der gesondert anliegenden Zeichnung dargestellt.

Datei ist nicht barrierefrei Kavernenaufbau und Abdichtung (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

8. Welchen "Zeitplan" gibt es für Inspektion und Bergung?

Bis Jahresende 2014 werden die Inspektionen in den Kavernen I bis V abgeschlossen sein, die Inspektion der Kaverne II vermutlich bereits im September. Bezüglich der Inspektion der Kaverne VI wird für die Inspektion ein umfangreiches spezielles Konzept entwickelt werden müssen. Dieses Konzept wird unter anderem Vorkehrungen zur Vermeidung unnötiger Strahlenexposition, Kontamination und zur Dosisminimierung enthalten. Grund hierfür ist, dass sich in der Kaverne VI neben den Fässern ein Wasserdampfabscheider und ein Speisewasserverteiler aus der Inbetriebnahmezeit des Kernkraftwerks befinden, von denen eine erhebliche radiologische Belastung ausgeht. Des Weiteren muss die Zugänglichkeit zur Kaverne VI mit allen anderen in diesem Bereich laufenden Arbeiten und Maßnahmen abgestimmt werden. Noch kann nicht abgeschätzt werden, wann mit der Inspektion der Kaverne VI begonnen werden kann.

Vor einer Bergung der Fässer müssen zunächst die Inspektionen abgeschlossen sein. Danach soll mit der Bergung der Fässer aus den Kavernen I – V begonnen werden. Die Bergung wird sich nach Einschätzung der Atomaufsicht bis in das Jahr 2016 hinein erstrecken. Der Einschluss der radioaktiven Stoffe wird durch die Kaverne und nicht durch die Fässer gewährleistet.

Gründlichkeit und Genauigkeit gehen vor Schnelligkeit.

9. Wieso hat Brunsbüttel Atommüll aus Mol (Belgien) eingelagert?

In den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts beschlossen einige Kernkraftwerksbetreibergesellschaften in Deutschland, einen Teil ihrer schwach- und mittelradioaktiven Abfälle von Dritten "konditionieren" zu lassen. Ziel war, diese Abfälle in Behälter verpacken zu lassen, die für eine spätere Endlagerung im bereits damals geplanten Endlager "Konrad" in Niedersachsen geeignet waren. Die Betreibergesellschaften, u.a. auch die des Kernkraftwerks Brunsbüttel, bedienten sich zu diesem Zweck der Beförderungsgesellschaft "Transnuklear". Diese Gesellschaft sollte die Abfälle zu den jeweiligen Abfallbehandlungseinrichtungen bringen, von denen eine im belgischen Mol ansässig war.

Transnuklear schloss mit dem Forschungszentrum Mol Verträge, die von vornherein nicht einzuhalten waren. Mol sollte danach nicht nur die identische Menge Abfall zurückliefern, sondern auch Nuklide und Aktivität sollten mit den angelieferten Abfällen identisch sein. Identität konnte aber schon deshalb nicht erzielt werden, weil es bei der Behandlung verschiedener Abfälle in ein und derselben Anlage unweigerlich zur Querkontamination kommt. Die Abfallgebinde, die somit - vertragswidrig - Rückstände u.a. aus behandelten belgischen Kernkraftwerksabfällen enthielten, wurden anschließend falsch deklariert. Nachdem der Skandal bekannt geworden war, erwog man behördlicherseits zunächst auch eine Rücksendung nach Mol, zu der es allerdings nie kam. Die jeweiligen deutschen Landesregierungen einigten sich schließlich Ende der achtziger Jahre mit der Bundesregierung darauf, dass die Mol-Abfälle – zumindest bis auf weiteres - bei den Kraftwerksbetreibern verbleiben sollten, die Transnuklear beauftragt hatten.

Die Staatsanwaltschaft Hanau, das baden-württembergische Umweltministerium, das niedersächsische Umweltministerium, das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie das (damals für die Atomaufsicht zuständige) schleswig-holsteinische Sozialministerium ließen jeweils zerstörungsfreie und auch zerstörende Untersuchungen durch die Kernforschungsanlage Jülich, das Kernforschungszentrum Karlsruhe bzw. die Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg durchführen. Zusammenfassend ließ sich nach Abschluss aller bundesweit beauftragten Untersuchungen feststellen, dass von den radioaktiven Abfällen keine Gesundheitsgefahren ausgingen. Außerdem wurde festgestellt, dass die Radioaktivität der Fässer mit sehr großem Abstand unterhalb der Grenze lag, die für radioaktive Abfälle gilt, die in die Endlagerstätte Konrad verbracht werden dürfen.

10. Woraus ergibt sich, dass es bisher noch zu keiner Gesundheitsgefährdung gekommen ist?

Dies zeigen die Ergebnisse der Strahlenschutzüberwachung. Die Kavernen, in denen die Fässer mit dem radioaktiven Abfall aufbewahrt werden, befinden sich im Keller des Feststofflagers. Die Kavernen im Kernkraftwerk Brunsbüttel sind nur von oben zugänglich und dort durch 110 cm dicke Betonriegel abgeschirmt. Diese Betonriegel reduzieren die Strahlung so weit, dass oberhalb der Kaverne unter Strahlenschutzmaßnahmen gefahrlos gearbeitet werden kann. Die Ortsdosisleistung im Kontrollbereich wird durch festinstallierte Messeinrichtungen überwacht.

11. Können die aktuellen Lagerstätten (Kavernen) geräumt werden, ohne dass es zu einer Gesundheitsgefährdung kommt?

Ja – unter der Voraussetzung, dass geeignete Bergungseinrichtungen eingesetzt werden. Die organisatorischen und technischen Vorkehrungen für den Strahlenschutz bei Räumung der Lager sind so getroffen, dass eine Gesundheitsgefährdung für das Personal sowie für die Bevölkerung ausgeschlossen werden kann. Diese Regelungen sind in Strahlenschutzanweisungen und in den Betriebshandbüchern festgeschrieben.

12. Wie erfolgt die Messung und Überwachung der Stoffströme des radioaktiven Abfalls?

Zur Erfassung der radioaktiven Abfälle wird entsprechend § 73 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bei allen kerntechnischen Anlagen ein elektronisches Buch-führungssystem, das Abfallflussverfolgungs- und Produktkontrollsystem (AVK), eingesetzt. Dieses System ermöglicht eine lückenlose Dokumentation der radioaktiven Abfälle.

13. Wie sind die einzelnen Lagerstätten (Feststofflager, Fasslager, Transportbereitstellungslager) von ihrer Zweckbestimmung her atomrechtlich einzuordnen?

Atomrechtlich ist zu unterscheiden zwischen

  • Betrieblicher Lagerung von Reststoffen und Rohabfällen
  • Zwischenlagerung konditionierter Abfälle und
  • Endlagerung konditionierter Abfälle (Anmerkung: Unter Konditionierung versteht man die Behandlung von Abfällen in einem bestimmten Verfahren für die spätere Lagerung).

Diese drei Lagerungsarten unterliegen unterschiedlichen atomaufsichtlichen Verfahrensanforderungen. Grundlage ist in jedem Fall die Betriebsgenehmigung, die die Handhabung und Lagerung der radioaktiven Reststoffe und radioaktiven Abfälle regelt. Ob die Regelungen ordnungsgemäß ausgeführt werden, ist Gegenstand der atomrechtlichen Aufsicht.

Bis zur Herstellung der abschließenden Zwischen- bzw. Endlagerbedingungen verbleiben die radioaktiven Abfälle im Kraftwerksgebäude, da hier die Möglichkeit besteht, die Abfälle zu behandeln und in entsprechende Gebinde umzufüllen.
Nach Herstellung der Endlager- bzw. Zwischenlagerbedingungen können die Gebinde in die Transportbereitstellungshallen verbracht werden. Innerhalb des Gebäudes im Kernkraftwerk Brunsbüttel sind folgende Lagerstätten für radioaktive Reststoffe und Abfälle vorhanden: Das Feststofflager, das Fasslager sowie die Kavernen. Auf dem Kraftwerksgelände befinden sich weitere Gebäude, die Transportbereitstellungshallen I und II, die zur Aufbewahrung von radioaktiven Materialien und Rest- und Abfallstoffen dienen. Das Feststofflager sowie die Kavernen befinden sich in einem dem Reaktorgebäude vorgelagerten Gebäudeteil und gehören zum Kontrollbereich. Der Sammelbegriff für das Gebäude ist das Feststofflager. Das Fasslager befindet sich auf der untersten Ebene des Reaktorgebäudes, das ebenfalls zum Kontrollbereich zählt.

Hinsichtlich der Zweckbestimmung ist Folgendes festzustellen:

Die verschiedenartigen radioaktiven Abfälle werden innerhalb des Kraftwerksgebäudes gesammelt und soweit aufbereitet, dass die vorgesehenen Entsorgungswege beschickt werden können. Radioaktive Abfälle werden in feste und flüssige sowie brenn- und nicht brennbare Abfälle unterschieden. Im Rahmen der Sammlung und Aufbereitung radioaktiver Abfälle werden diese in Gebinde, unter anderem in die Rollreifenfässer, gefüllt. Diese Fässer werden dann in das Fasslager oder die Kavernen verbracht. Das Fasslager verfügt über eine eigene Krananlage, mit der die Fässer transportiert werden können. Das Fasslager ist auf Grund der hohen Dosisleistung als Sperrbereich eingestuft und nur mit Begleitung des Strahlenschutzes begehbar. Die Kavernen sind ebenfalls als Sperrbereich eingestuft, jedoch grundsätzlich nicht begehbar.

14. Kavernen sind laut Wikipedia unterirdische Höhlen. Waren die schon vor dem Bau des Kraftwerks da?

Die Lagerräume, die hier als sogenannte Kavernen bezeichnet werden, haben nichts mit Kavernen im Sinne von in Stein gehauenen oder natürlichen unterirdischen Höhlen gemeinsam. Die hier in Rede stehenden Kavernen sind Räume im Keller bzw. Untergeschoss des Kernkraftwerkbaus. Diese Räume bzw. Kellerbereiche sind beim Bau des Kraftwerks baulich wie der Rest des Kraftwerks ausgeführt (mit Betonwänden, in einer wasserdichten Isolierung etc.) und im Rahmen eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens zugelassen worden. Diese Kavernen unterscheiden sich von "normalen" Räumen im Kernkraftwerk insbesondere durch die Zugangs- bzw. Zugriffsmöglichkeit. Die einzige Öffnung befindet sich in der Decke.

15. Warum wird die Lagerung von radioaktiven Abfällen nicht nur oberirdisch durchgeführt?

Eine oberirdische Lagerung ist nicht per se besser als eine in Kellerbereichen. Entscheidend für die Sicherheit ist nicht, ob eine Lagerung oberhalb des Geländeniveaus stattfindet, sondern wie die Lagerräume gebaut sind und wie sie überwacht werden. Die Lagerung in Kellerbereichen hat den Vorteil, dass ein zusätzlicher Schutz durch das umgebende Erdreich besteht.

16. Ist der Atomaufsicht bekannt, dass feucht und unzulänglich gelagerte Fässer im Atommüll-Lager Asse schwere Korrosionsschäden aufweisen? Hat die Atomaufsicht daraus Schlussfolgerungen für die AKW-Zwischenlager in Schleswig-Holstein gezogen?

Der Atomaufsicht ist dieser Sachverhalt bekannt. Eine Schlussfolgerung für die Lager von radioaktiven Abfällen in Schleswig-Holstein kann daraus nicht gezogen werden, da sich die Aufbewahrungs- bzw. Lagerungsbedingungen in der Asse fundamental von den Lagerbedingungen für radioaktive Abfälle in Schleswig-Holstein unterscheiden. Insbesondere gibt es in der Asse massive Wassereinbrüche. Die im Kernkraftwerk Brunsbüttel zur Lagerung von festen radioaktiven Abfällen genutzten Kavernen verfügen innerhalb der massiven Betonstruktur über eine Abdichtung, mit der ein Eindringen von Wasser verhindert wird. Trotzdem sind auch hier – wie in tiefen Bereichen im Kernkraftwerksbau üblich - Sammeleinrichtungen für Flüssigkeiten vorhanden.

17. Welche Vorschriften (gesetzliche bzw. Regeln und Richtlinien) gibt es für die Lagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle an den Kernkraftwerksstandorten?

[1] Atomgesetz (AtG)
[2] Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
[3] GGVSE/ADR Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn.
[4] BMU-Richtlinie zur Kontrolle radioaktiver Reststoffe und radioaktiver Abfälle vom 19.11.2008.
[5] Empfehlung der Reaktorsicherheitskommission (RSK): Sicherheitsanforderungen an die längerfristige Zwischenlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle.
[6] ESK-Leitlinien für die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung.
[7] BfS-Anforderungen an endzulagernde radioaktive Abfälle (Endlagerungsbedingungen für die Schachtanlage Konrad).
[8] Regel des kerntechnischen Ausschusses (KTA) 3604 "Lagerung, Handhabung und innerbetrieblicher Transport radioaktiver Stoffe (mit Ausnahme von Brennelementen) in Kernkraftwerken".

18. Sind die Kavernen im Kernkraftwerk Brunsbüttel atomrechtlich genehmigt und gibt es für sie einzuhaltende Grenzwerte?

Mit Errichtungs- und Betriebsgenehmigungen aus den 1970er Jahren sind im Kernkraftwerk Brunsbüttel die Kavernen zur Lagerung von und der Umgang mit radioaktiven Abfällen genehmigt worden. Es gibt für die Kavernen weder Dosis- noch Dosisleistungsgrenzwerte. Zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt gilt außerhalb der Anlage der in der Strahlenschutzverordnung festgelegte Grenzwert für die Strahlenexposition der Bevölkerung von 1 mSv pro Jahr. Die Einhaltung dieses Wertes wird durch die Auslegung der Anlage sichergestellt und darüber hinaus überwacht.

Innerhalb der Anlage und auf dem Betriebsgelände wird gemäß § 36 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zwischen Überwachungsbereichen, Kontrollbereichen und Sperrbereichen unterschieden, wobei die Kavernen den Sperrbereichen zugeordnet sind. Sperrbereiche sind immer dann einzurichten, wenn die Ortsdosisleistung 3 Millisievert pro Stunde übersteigen kann. Für die Einrichtung von Kontroll- und Überwachungsbereichen gibt es keine Dosisgrenze. Hier sind die Anforderungen allgemeiner und in § 36 der Strahlenschutzverordnung festgeschrieben.

Grafik der allgemeinen Grenzwerte und Bedingungen für Strahlenschutzbereiche gemäß Strahlenschutzverordnung Grafik © http://www.fz-juelich.de/gs/genehmigungen/glossar-strlsch/

Für die Transportbereitstellungshallen I und II ist darüber hinaus in den jeweiligen Umgangsgenehmigungen dieser Hallen das maximale Inventar als Grenzwert festgelegt. Für die TBH I beträgt der Grenzwert 2 x 1016 Becquerel, für die TBH II 1 x 1017 Becquerel.
Die allgemeinen Grenzwerte und Bedingungen für Strahlenschutzbereiche gemäß Strahlenschutzverordnung sind immer einzuhalten (siehe Grafik, Quelle: Glossar Strahlenschutz ( http://www.fz-juelich.de/gs/genehmigungen/glossar-strlsch/)).

19. Welches Genehmigungsverfahren gab es hinsichtlich der Kavernen im KKW Brunsbüttel?

Die unterirdischen Kavernen im Kernkraftwerk Brunsbüttel gehören zum Feststofflager. Dieses ist bereits in der Errichtungsgenehmigung vor rund 40 Jahren (mit-) genehmigt worden, und zwar durch den 2. Nachtrag zum Genehmigungsbescheid Nr. 3 vom 17.05.1971. Auch der Umgang mit radioaktiven Reststoffen, die beim Betrieb des Kraftwerks anfallen und gelagert werden, ist schon mit der Betriebsgenehmigung gemäß § 7 Atomgesetz erlaubt worden.

Innerhalb der Anlage und auf dem Betriebsgelände wird gemäß § 36 StrlSchV zwischen Überwachungsbereichen, Kontrollbereichen und Sperrbereichen unterschieden, wobei die Kavernen den Sperrbereichen zugeordnet sind. Für diese Einteilungen gibt es keine Grenzwerte, sondern Festlegungen für das in der Anlage tätige Personal, die von der Höhe der jeweiligen Strahlenexposition abhängen.

Zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt gilt außerhalb der Anlage der in der Strahlenschutzverordnung festgelegte Grenzwert für die Strahlenexposition der Bevölkerung von 1 mSv/Jahr. Die Einhaltung dieses Wertes wird durch die Auslegung der Anlage sichergestellt und darüber hinaus überwacht.

20. Wie sind Art und Frequenz der Kontrollen in den Kavernen geregelt?

Im Betriebshandbuch des Kernkraftwerks Brunsbüttel sind keine regelmäßigen Kontrollen für die Kavernen (Innenbereich) selbst festgelegt. Die Kavernen sind ein Sperrbereich gemäß Strahlenschutzverordnung und damit grundsätzlich nicht zugänglich. Nur für Beladekampagnen werden diese unter besonderen Strahlenschutzmaßnahmen (Abschirmungen, Aerosolmessungen) geöffnet. Auch dann wird nur mit ferngesteuerten Hebevorrichtungen gearbeitet. Die Kavernen befinden sich innerhalb des Kontrollbereichs des Kernkraftwerks. Sie sind mit einem 110 cm dicken Betonriegel abgeschirmt. Damit ist der erforderliche Strahlenschutz gewährleistet.

Kontrollen an den in den Kavernen befindlichen Fässern fanden und finden im Rahmen der Durchführung von Konditionierungs- bzw. Abfallkampagnen statt.

Die Emission radioaktiver Nuklide aus den kerntechnischen Anlagen wird kontinuierlich am Kraftwerkskamin gemessen (sekündliche Abtastung) und in 10-Minuten-Abständen zu einem Messwert verdichtet. Alle Radioaktivitätsabgaben sind messbar. Jede Änderung der Abgaberate am Kamin, unabhängig von ihrer Dauer, wird messtechnisch erfasst. Bei einem schnellen Anstieg der Emission wird der Wert sofort kenntlich gemacht. Diese kontinuierlich erzeugten Messwerte der Radioaktivitätsabgaben werden über eine gesicherte Schnittstelle aus dem Messgerät ausgekoppelt und per Datenleitung an die Atomaufsicht übermittelt. Diese Werte werden durch Sachverständige auf Plausibilität und Auffälligkeiten hin überprüft und analysiert (Link zur Kernreaktorfernüberwachung, KFÜ).

Eine Zusammenfassung der Radioaktivitätsabgaben erfolgt durch den Betreiber im Rahmen seiner Berichterstattungspflicht an die Atomaufsicht in Form von Monats-, Quartals- und Jahresberichten. Dabei handelt es sich um eine Aufsummierung aller im jeweiligen Zeitraum vom Kernkraftwerk abgegebenen radioaktiven Nuklide. Die Jahresberichte liegen in der Kreisverwaltung des Kreises Steinburg zur öffentlichen Einsichtnahme vor.

21. Welche Konzepte und Regelungen gibt es zur Konditionierung radioaktiver Abfälle?

Jeder Abfallkampagne liegen ein Prüffolgeplan und/oder ein Ablaufplan auf der Grundlage einer mit der Atomaufsicht abgestimmten Prozessanweisung zu Grunde. Damit wird die Richtlinie zur Kontrolle radioaktiver Reststoffe und radioaktiver Abfälle des BMU verbindlich umgesetzt. In dem Abfall- und Reststoffkonzept sind die technischen und organisatorischen Vorkehrungen zur Entsorgung dargestellt. Hierzu gehören die Sammlung, Erfassung, Vorbehandlung, Konditionierung und Zwischenlagerung der radioaktiven Reststoffe. Auch enthalten sind die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie eine Prozessbeschreibung, z.B. bei der Durchführung einer Konditionierungskampagne einschließlich Ablauf- und Prüffolgeplänen.

22. Welche aufsichtlichen Untersuchungen wurden seit Inbetriebnahme der Lagerstätten in Bezug auf die Lagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle an den Kernkraftwerksstandorten durchgeführt?

Für den Umgang mit Kernbrennstoffen sowie die in Kernkraftwerken erzeugten radioaktiven Stoffe sind umfangreiche Sicherheits- und Schutzvorkehrungen getroffen. Zur Kontrolle werden z.B. folgende Prüfungen durchgeführt:

  • Einsichtnahme in die Kampagnendokumentation
  • Durchführung von Kontaminations- und Aktivitätsmessungen bei der Einlagerung.

Die Lagerstätten für schwach- und mittelradioaktive Abfälle befinden sich im Kontrollbereich des Kernkraftwerkes (z.B. Fasslager, Kavernen) oder in separaten Lagergebäuden (z.B. Transportbereitstellungshallen am Standort des Kernkraftwerks Brunsbüttel).

In den Kavernen gelten Sperrbereichsbedingungen. Sperrbereiche dürfen nur im Ausnahmefall und unter besonderen Randbedingungen betreten werden. Im Rahmen von Inspektionen während regelmäßig stattfindender Ein- und Auslagerungskampagnen bzw. Konditionierungskampagnen können Rückschlüsse auf den Zustand der Fässer, die noch eingelagert sind, gezogen werden.

Die radiologische Überwachung der Transportbereitstellungshallen erfolgt über die Raumabluftüberwachung bzw. über mobile Messgeräte. Möglicherweise auftretende Leckagen können damit detektiert werden. Zugängliche Fässer (z.B. in der Transportbereitstellungshalle) werden jährlich inspiziert. Die Konditionierungskampagnen werden aufsichtlich begleitet.

23. Sind Grenzwerte nicht unbedingt notwendig, damit abgeschätzt werden kann, wie hoch das Gefahrenpotenzial ist?

Die Abschätzung des Gefahrenpotenzials geht immer nur über die Kenntnis der radiologischen Randbedingungen. Grenzwerte sind dafür generell nicht erforderlich. Ein Grenzwert hat erst einmal nichts mit einer Gefährdung zu tun, er ist lediglich ein Wert, der gemäß einer Übereinkunft von internationalen Experten festgesetzt wird. Er dient als einfaches Entscheidungskriterium, wenn die Kenntnis der radiologischen Zusammenhänge nicht vorhanden ist. Es ist darüber hinaus auch die Kenntnis erforderlich, welche radiologischen Risiken durch einen Grenzwert minimiert werden sollen. Zu beachten ist, dass ein radiologischer Grenzwert nicht in dem Sinne zu verstehen ist, dass sein Einhalten jegliches Strahlenrisiko ausschließt, es wird lediglich minimiert.

Wenn von Grenzwerten die Rede ist, sind immer in Gesetzen und Verordnungen festgelegte Grenzwerte gemeint. Eine Gefährdung der Umwelt wird durch die bei der Errichtung vorgenommenen Abschirmungen und durch die überwachte Lüftungsführung im Kontrollbereich ausgeschlossen.

24. In welcher Weise wird die Strahlung innerhalb der Lager behördlich überwacht?

Die Überwachung der Strahlung in den Lagern für radioaktive Abfälle wird im Vorwege über die Messung und Erfassung der Radioaktivitätsdaten des Fasses selbst gewährleistet. Für die einzulagernden Fässer wird eine Dokumentation gefertigt, die u.a. die nuklidspezifische Aktivitätszusammensetzung wie auch die Gesamtaktivität enthält. Darüber hinaus wird am Fass im Kontakt die Ortsdosisleistung gemessen. Die Ortsdosisleistung in der Kaverne und im Fasslager kann nicht höher sein als die maximal gemessene Ortsdosisleistung. Nach Öffnung der Betonabdeckung über der Kaverne werden vor Beginn von Tätigkeiten vom Strahlenschutz Messungen gemacht, die den radiologischen Arbeitsschutz sicherstellen.

Fasslager und Kavernen befinden sich innerhalb des Kontrollbereiches. Dieser Kontrollbereich wird kontinuierlich radiologisch überwacht. Dabei werden die Ortsdosisleistung und die Konzentration luftgetragener radioaktiver Stoffe an zahlreichen unterschiedlichen Stellen im Kontrollbereich durch fest installierte Messeinrichtungen erfasst. Über die Ergebnisse dieser Messungen wird die Aufsichtsbehörde regelmäßig informiert, darüber hinaus werden diese Einrichtungen im Rahmen der Aufsicht in regelmäßigen Abständen geprüft.

25. Welche Auflagen der Atomaufsicht gab es zur Zwischenlagerung von (schwach- und mittelradioaktivem) Atommüll in Brunsbüttel und wie wurden diese kontrolliert?

Für die Lagerung von schwach- und mittelaktiven radioaktiven Abfällen existieren im Kernkraftwerk Brunsbüttel Regelungen bzgl. der Abfallbehandlung und –lagerung sowie der radiologischen Überwachung. Diese sind vielschichtig und auch durch Auflagen im betrieblichen Regelwerk verankert. Sie unterliegen der Atomaufsicht. Außerdem ergeben sich aus den "Auflagen und Bedingungen an den Betrieb" des Betriebshandbuchs (BHB) für das Kernkraftwerk Brunsbüttel Berichterstattungspflichten zur Reststoff- und Abfallwirtschaft im Kernkraftwerk Brunsbüttel, die Führung einer Dosiserfassungsdatei, die Erfassung von Jahres- und Monatsdosen, tätigkeitsbezogenen Dosen, der Lebensaltersdosis sowie die Verpflichtung, Arbeitsablaufpläne zum Strahlenschutz zu erstellen.

Zusätzlich findet eine kontinuierliche Überwachung der radioaktiven Emissionen am Kraftwerkskamin statt. Über die Kernkraftwerksfernüberwachung kann die Atomaufsicht jederzeit die Einhaltung relevanter radiologischer Messgrößen kontrollieren. Damit wird überprüft, ob / dass radiologische Grenzwerte eingehalten werden.

26. Wie steht es um die Zuverlässigkeit der Betreibergesellschaft des KKW Brunsbüttel? Haben die bisherigen Erkenntnisse um rostige Atommüllfässer Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit?

Die Frage der atomrechtlichen Zuverlässigkeit von Vattenfall als Kernkraftwerksbetreiber ist im Zusammenhang mit den Ereignissen aus dem Jahr 2009 im Kernkraftwerk Krümmel seinerzeit erneut auf den Prüfstand gestellt worden. In die Überprüfung musste das Bekanntwerden der Erkenntnisse um korrodierte Fässer im Kernkraftwerk Brunsbüttel einbezogen werden. Nach umfassender Überprüfung ist die Atomaufsicht im Juni 2013 unter Würdigung aller in den Verfahren realisierten Maßnahmen, Veränderungen und Reaktionen auf die die Zweifel an der atomrechtlichen Zuverlässigkeit auslösenden Ereignisse abschließend zu dem Ergebnis gelangt, dass Vattenfall die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt hat, um sicherzustellen, künftig die Einhaltung der Pflichten eines Inhabers atomrechtlicher Genehmigungen zu gewährleisten. Die entstandenen Zweifel an der atomrechtlichen Zuverlässigkeit sind damit ausgeräumt.

Pressemitteilungen:

Weitere korrodierte Fässer im Kernkraftwerk Brunsbüttel festgestellt – Umweltminister Habeck: "Es ist ein systematisches Problem" (Pressemitteilung vom 19.02.2014)

Fässer mit radioaktiven Abfällen im Kernkraftwerk Brunsbüttel werden auf Korrosionsschäden überprüft (Pressemitteilung vom 08.01.2014)

Atomkraftwerk Brunsbüttel: Korrodierte Fässer entdeckt (Pressemitteilung vom 07.03.2012)

Atomaufsicht zu Greenpeace-Vorwürfen (09.03.2012)

Ankündigung: Atomaufsicht veröffentlicht Fragen und Antworten (13.03.2012)

Fotos der korrodierten Fässer

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