Kommentar zu

Barbara Hendricks, "Der Kohleausstieg steht im Klimaschutzplan"

Neue Energie, 1. Dezember 2016, Ausgabe 12, 2016

(im Cache)


Ich sehe einen Widerspruch zwischen den Aussagen von Umweltminsterin Hendricks und Volker Quaschning (Professor an der Hochschule fŸr Technik und Wirtschaft, Berlin)


Frau Hendricks sagt:

"Bis 2030 Ð das geht aus dem Plan deutlich hervor Ð muss bereits die HŠlfte der Kohleverstromung im Vergleich zu 2014 beendet sein. "


Volker Quaschning zeigt am 5. MŠrz 2015 im Vortrag

"Die Bedeutung von dezentralen PV-Systemen fŸr die deutsche Energiewende"...

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... dass die Kohleverstromung in der EEG-Novelle von 2014 bis 2040 nur unwesentlich verringert wird.


In den "hŠufig gestellten Fragen" zum Klimaschutzplan der Bundesregierung (pdf) steht:

Warum enthŠlt der Klimaschutzplan kein konkretes Ausstiegsdatum aus der Kohleverstromung?

Antwort: Die Klimaschutzziele kšnnen nur erreicht werden, wenn die Kohleverstromung schrittweise verringert wird. Das geht aus dem Klimaschutzplan hervor. Die Reduzierung der Kohleverstromung soll so gestaltet werden, dass StrukturbrŸche in den betroffenen Regionen, insbesondere den Braunkohlerevieren in Nordrhein-Westfalen, in der Lausitz und im mitteldeutschen Revier, vermieden und fŸr diese Regionen neue industriepolitische Perspektiven entwickelt werden. Dazu braucht es einen Dialog mit den beteiligten Akteuren aus LŠndern, Kommunen, Gewerkschaften, Vertretern betroffener Unternehmen und Branchen sowie regionalen Akteuren. Der Klimaschutzplan 2050 sieht in diesem Sinne die Einberufung einer Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung" vor.

Dagegen ist der Klimaschutzplan 2050 der Klima-Allianz Deutschland (im Cache) grundsŠtzlich konkreter, indem er eine gesetzliche Festlegung des Kohleausstiegs bis 2035 fordert.

Zentrale Voraussetzung fŸr die Dekarbonisierung der Energiewirtschaft ist, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode einen gesetzlich verankerten Kohleausstieg auf den Weg bringt. Ein solcher Kohleausstieg muss jetzt eingeleitet und bis spŠtestens 2035 abgeschlossen werden, wobei ein Gro§teil der Kohlekraftwerke schon deutlich frŸher vom Netz gehen muss. Die Bundesregierung muss dazu einen eigenstŠndigen Minderungspfad fŸr den Stromsektor mit einem Abbaupfad fŸr Kohlestrom festlegen, der den genannten Klimazielen entspricht. Durch eine langfristige, sozial vertrŠgliche Planung und staatliche UnterstŸtzung der Kohleregionen kann der †bergang zu einer zukunftsweisenden, klimage- rechten Wirtschaftsstruktur gestaltet werden.



Version: 4.12.2016

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Joachim Gruber