Home -> Politik -> Nichtweiterverbreitung -> J. Radkau, Kontroverse um den "Atomsperrvertrag"

Die Kontroverse um den "Atomsperrvertrag"(NV-Vertrag, NPT):
reale und vorgeschobene Interessen der zivilen Kerntechnik

aus: Aufstieg und Krise der deutschen Atomwirtschaft
1945 - 1975
Verdrängte Alternativen in der Kerntechnik und der Ursprung der nuklearen Kontroverse

von

Joachim Radkau

Hinzufügungen in [] von Joachim Gruber
J. Radkau belegt seine Aussagen in diesem Kapitel mit etwa 100 Quellen. Nur einige von ihnen sind hier aufgenommen worden.

I. Stellung der Politik

Der Autor weist darauf hin, daß die Opposition gegen den Vertrag zur Nichtverbreitung von Kernwaffen (Nonproliferation Treaty, NPT) von Politikern angeführt wurde, die den Vorgang vor dem Hintergrund der Kampffronten des Kalten Krieges betrachteten und vor allem die Aspekte "Einigung von USA und UdSSR auf Kosten Europas und der NATO", "Schwächung der amerikanischen Bereitschaft zum vollen Einsatz für die Verteidigung der Bundesrepublik", "Konzession an die Sowjetunion ohne sowjetische Gegenleistungen"[A. Petri, "Die Entstehung des NV-Vertrages. Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland, Diss. Tübingen, 1970].
Der Nichtverbreitungsvertrag wurde von seinen Gegnern häufig wie ein eigens gegen die Bundesrepublik gerichtetes Manöver behandelt. Diese Sichtweise war damals nicht ganz unbegründet und wurde mitunter auch im Ausland geteilt [E. Nolte, Deutschland und der Kalte Krieg, München, 1974, Seite 576; W. Duden, "Keine Eile mit dem Sperrvertrag", Industriekurier, 1.2.1969], denn um 1967 war die Bundesrepublik tatsächlich die einzige nukleare "Schwellenmacht", von der die Produktion von Atomwaffen gefürchtet wurde und die sich zugleich unter Druck setzen ließ. Auf längere Sicht jedoch verlor diese germanozentrische Interpretation ihren Sinn: Der NV-Vertrag war die logische Konsequenz des Teststoppabkommens von 1965 und ging im übrigen auf einen von Irland veranlaßten Beschluß der UN-Generalversammlung von 1961 zurück.

Die gesamte Kampagne zeigt nach Radkau, wie wenig sowohl die allgemeine nukleare Problematik als auch der aktuelle Stand der atomwirtschaftlichen Entwicklung von den Vertragsgegnern wahrgenommen wurde.

Einen ersten NV-Vertragsentwurf hatten die USA im Sommer 1965 vorgelegt (Section 1: The Evolution of the Nuclear Non-Proliferation Regime, 1945-1970, The Negotiations on the NPT, page 4 of The Mountbatten Centre for International Studies NPT BRIEFING BOOK, April 2004 Edition, im Cache).

"Adenauer und Strauß [attackierten] den Vertrag [..] mit einer beispiellosen Radikalität, die aus den innerhalb des westlichen Bündnisses üblichen Verhaltensmustern kraß herausfiel ... In einer Sensationsmache ohnegleichen, wie sie normalerweise nicht Sache verantwortlicher Politiker ist, wurden traumatische Ängste stimuliert: Als ein "neues Versailles von kosmischen Ausmaßen" (Strauß), als "Morgenthau-Plan im Quadrat" und "Todesurteil" für Deutschland (Adenauer), ja als "Kastration" (Strauß-Referent Hepp, nach einem Wort des französischen Verteidigungsministers) wurde der Sperrvertrag gebrandmarkt. ... [D]ie öffentliche Kontroverse hielt ... jahrelang an und schien mitunter zur "Schicksalsfrage der Großen Koalition" zu werden.

Erst am 28. November 1969, nach dem Regierungsantritt der sozialliberalen Koalition, wurde der Vertrag von dem neuen Bundeskanzler Brandt unterzeichnet; die parlamentarische Ratifikation ließ noch 4 weitere Jahre auf sich warten.

[Wilhelm Grewe, damaliger deutscher Botschafter in Washington] betonte [in seiner Rede vor der Gesellschaft für Auswärtige Politik am 24. Januar 1967] den Symbolwert des Kernwaffenbesitzes ... [Sein] erklärtes Hauptziel bestand darin, zu verhindern, daß durch den NV-Vertrag der Weg zu einer gemeinsamen westlichen Nuklearstreitmacht verbaut würde, und hier ist überhaupt das ursprüngliche Motiv der Gegenkampagne zu suchen. ... eben solche Hoffnungen, zusammen mit den noch gewagteren Spekulationen der deutschen Gaullisten auf eine deutsch-französische Nuklearkooperation, bildeten den Hintergrund für den erbitterten Abwehrkampf gegen den NV-Vertrag. "

Der Strauß-Referent Hepp behauptete, die deutsche Wirtschaft könne sich mit "verhältnismäßig geringen Kosten" auf Natururan-Reaktoren umstellen. Die kontinentaleuropäischen Staaten könnten "mit einem einheitlichen Reaktortyp auftreten und dadurch ein massives Gegengewicht gegen die amerikanische Konkurrenz bilden".

Die NV-Gegner

  1. wandten sich vor allem gegen den Artikel III (Kontrolle der Anlagen, Seite 49 von The Mountbatten Centre for International Studies NPT Briefing Book, im Cache), fälschlicherweise als eine "von Moskau ausgehende Verschwörung gegen die Bundesrepublik" dargestellt.
    Tatsächlich war die Kontrolle als Anliegen der USA in den Vertrag aufgenommen worden.

    Obwohl die Bundesrepublik aufgegeben hatte, in der Kerntechnik eigene Wege zu gehen, und internationale Entwicklungslinien folgte, die kein Geheimnis mehr waren, wurde mit der "törichten und wirklichkeitfremden" (Robert Gerwin, Südeutsche Zeitung vom 20.2.1967) Gefahr der Industriespionage durch die Kontrolleure argumentiert. Die als Kontrollinstanz vorgesehene Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO, englisch International Atomic Energy Agency, IAEA) in Wien war bis dahin in der Bundesrepublik nur wenig bekannt. Deutschland war zwar Mitglied in der IAEO, hatte sich bisher aber nicht viel um Einflußnahme gekümmert und war deswegen nicht ausreichend über die Seriosität der IAEO informiert.

  2. behaupteten, der Vertrag gefährde die europäische Einigung und insbesondere EURATOM.
    Tatsächlich erreichte die Demontage von EURATOM -unabhängig vom NV-Vertrag- um 1967 ihren Höhepunkt, und nach der Ratifizierung des NV-Vertrags wurde EURATOM als Kontrollinstanz eingesetzt und erlangte damit wieder eine ernstzunehmende Funktion.
  3. bauten darauf, daß der Besitz nuklearer Waffentechnik auch der friedlichen Kernenergienutzung Vorteile bringe (sog. friedlicher "spin off").
    Gerade der für beide, die friedliche und die militärische Nutzung, wichtige Teil der großtechnischen Nuklearindustrie,
    1. die Anreicherung von Uran und
    2. die Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen,
    ist technisch nur so ungenau zu überwachen, daß nukleares Material ausreichend für mehrere Atombomben unbemerkt abgezweigt werden kann (accountancy verification goal). Das hat dazu geführt, daß die USA die kommerzielle Wiederaufarbeitung von sich aus aufgaben (US Präsident Carters Absage an die eigene Plutonium-Kommerzialisierung).
  4. kritisierten, daß der NV-Vertrag Kernexplosionen zu friedlichen Zwecken verhindere.
    Marcel Hepp, der persönliche Referent des deutschen Atomministers Franz Josef Strauß, behauptete, der "Hauptwirkungsbereich der Kernenergie" liege "auf dem Sektor der gebändigten Klein- und Kleinstexplosionen". Verschwiegen wurde, daß wegen ihrer hohen radioaktiven Umweltbelastung solche Anwendungen in keinem Fall in Deutschland möglich waren. Die USA stellten ein entsprechendes Forschungsprogramm (Plowshare) 1971 ein.
  5. berichteten bewußt fälschlicherweise von einem Fall, in dem Siemens oder AEG unter einem Wettbewerbsnachteil gegenüber Firmen aus den USA gelitten habe, weil sie zwar Kernkraftwerke liefern könne, aber nicht über eine eigene Brennstoffherstellung verfüge. Bei einer parlamentarischen Anfrage stellte sich heraus, daß diese beiden Firmen nichts von einem solchen Vorgang wußten.

II. Stellung der Atomwirtschaft

  1. Deutsches Atomforum (im Cache)
    • 1967
        Karl Winnacker überreichte im Namen des deutschen Atomforums am 24.2.1967 dem Forschungsminister eine Stellungnahme (Atomwirtschaft 12, 1967, p 121):
        • "das grundsätzliche Verbot der Anwendung atomarer Sprengsätze durch kernwaffenlose Staaten auch für friedliche Zwecke" sei "problematisch".
        • "Auch wenn die Bundesrepublik heute weder willens noch in der Lage ist, solche Sprengsätze zu entwickeln, so läßt sich doch die weitere technische Entwicklung mit all ihren Konsequenzen und für alle Zeiten noch nicht übersehen."

      In dieser Zeit wurde in Karlsruhe der Bau der von Hoechst projektierten Wiederaufarbeitungsanlage begonnen.
      (Zur Begriffserklärung: In Wiederaufarbeitungsanlagen wird Plutonium aus abgebrannten Reaktor-Brennelementen abgetrennt. Auch aus dem in Kernkraftwerken anfallenden Plutonium ("reactor-grade plutonium") kann man Atombomben bauen, was in Deutschland bis in die späten 1970ger Jahre in Frage gestellt wurde, bis die USA ein entsprechendes Experiment (im Cache) veröffentlichten, welches das Gegenteil bewies.)

    • 1968
      • Im Juli veröffentlichte das Deutsche Atomforum ein weiteres kritisches Memorandum zum NV-Vertrag: Die deutsche Wettbewerbsfähigkeit werde durch den NV-Vertrag eingeschränkt und die IAEO-Kontrollen müssten durch EURATOM ersetzt werden.

      • Der deutsche Nuklearexport hänge von den Uranlieferungen aus den USA ab. Deshalb müsse der NV-Vertrag unterzeichnet werden.

  2. Seit dem Frühjahr 1968 bewirkten die Forschungsarbeiten des Kernforschungszentrums Karlsruhe (vor allem mit Arbeiten zur automatisierten Spaltstoff-Flußkontrolle unter der Leitung von Wolf Häfele) eine Verlagerung der Diskussion weg von der staatsrechtlichen auf die technische Ebene, weg von der Alternative zwischen trotzigem Sich-Widersetzen und grollendem Nachgeben im Bewußtsein der eigenen Abhängigkeit. Jetzt dominierten neue Einfälle zur technischen Lösung der Probleme.

    Die Bundesrepublik verbündte sich damals mit den "nuklearen Habenichtsen" und konnte daher die pauschale Kritik am NV-Vertrag an die Dritte Welt (z.B. Brasilien und Indien) delegieren.

  3. Als die Ratifikation des NV-Vertrags 1973 anstand, läßt sich ein Klärungsprozeß gegenüber 1967/68 feststellen: nuklearstrategsche Ambitionen und irrationale Prestige-Motive auf seiten derjenigen, die die Opposition gegen den NV-Vertrag anführten und ihre Ziele mit Interessen der friedlichen Kernenergie-Nutzung zu kaschieren suchten, wurden in ihrer wahren Natur enthüllt.

III. Umgehung und Bruch des NV-Vertrags durch Deutschland

Im Gegensatz zu den Bemühungen in den USA fand sich in der deutschen Diskussion um den NV-Vertrag nicht die Sorge um die Gefahren einer unkontrollierten Verbreitung (Proliferation) der nuklearen Waffentechnologie, sondern ausschließlich kurzfristiges nationales Interesse.

[Daher rührt die deutsche Beschränkung der Proliferations-Definition auf eindeutige Nuklearwaffen (d.h. Ausschluß von Technologie mit doppeltem Verwendungszweck, "Nuclear-related Dual-use Equipment"), und deshalb beteiligte sich Deutschland auch nicht mit konstruktiven Beiträgen an den amerikanischen Bemühungen zur Proliferationsbegrenzung, sondern trug -wirtschaftlich völlig unnötigerweise- nach Kräften sogar entgegen seiner eigenen Definition des NV-Vertrags zur unkontrollierten Verbreitung von nuklearer Waffentechnologie bei. Deutschlands Methoden reichten von ministerialer Hilfestellung bei der Ausfuhr waffenfähiger Technologie bis bewußter Unverantwortlichkeit und Zuwiderhandlung dem Sinn des NV-Vertrags, z.B. indem ein Weiterverkauf deutscher Anlagen vom direkten Käufer an nicht-NV-Vertragsstaaten ungeprüft blieb (Verletzung der Retransfer-Beschränkung im Fall des Verkaufs von Anreicherungs- und von Wiederaufarbeitungsanlagen an Brasilien).]

III.1 Urananreicherung

Als in Deutschland Ende der 1960ger Jahre die Hoffnung auftauchte, daß die bis dahin als ungeheuer kostspielig verrufene Urananreicherung mittels der Gaszentrifuge zu einem lukrativen Geschäft werden könne, kam aus der deutschen Wirtschaft der Ruf nach einer "nationalen Entwicklung", obwohl damit die unkontrollierte Verbreitung von nuklearer Waffentechnologie vorangetrieben wurde.

Zur Erklärung: Die Spaltstoff-Flußkontrolle in großtechnischen Anlagen ist zu ungenau, als daß das Abzweigen von signifikanten Materialmengen, d.h. ausreichend für eine oder mehrere Atombomben, entdeckt werden könnte.

Die deutsche Öffentlichkeit hat dem nie besondere Bedeutung beigemessen.

Parallel hatte es auch in Holland und Großbritannien ähnliches Interesse an der Gaszentrifuge gegeben.

Auf diesen europäischen Nuklear-Nationalismus reagierten die USA mit dem Favorisieren einer europäischen Anlage, die schließlich im holländischen Almelo gebaut wurde (die "größte Herausforderung ... [der] internationale[n] Ordnung", L. Beaton, The Times 4.3.1970). Ihre Betreiberfirma nennt sich URENCO.

[Der pakistanische Metallurgiker Abdul Qadir Khan verschaffte sich 1963 - 1975 unbemerkt Zugang zu deren geheimen Dokumenten und detaillierten technischen Aufstellungen der notwendigen Komponenten und transferierte alles nach Pakistan. Unter Khans Leitung errichtete Pakistan eine Industrieanlage mit Tausenden von Zentrifugen (L.S. Spector, Nuclear Proliferation Today, Ballinger Pub Co, 1984, im Cache). In der Folgezeit baute Khan vermutlich das umfassendste internationale Verkaufsnetz für waffentaugliche Nukleartechnologie auf. ]

[III.2 Europäischer Judas: Deutschland als Zentrum eines weltweiten Verkaufsnetzes waffenfähiger Nukleartechnologie

Deutschland entwickelte sich in der Folgezeit (den 1980ger Jahren) zu einem weltweitem Proliferationszentrum von Anreicherungstechnologie und sensitiven Reaktoren (d.h. solchen, die mit hochangereicherten, also waffenfähigem, Uran betrieben werden).
  • Schon seit den frühen 1950ger Jahren waren Ultrazentrifugen ein Thema deutsch-bresilianischer Nuklearbeziehungen.
    • Ihre Einstufung als "geheim" erfolgte auf Grund einer persönlichen Intervention des US-Präsidenten Eisenhower, der die Lieferung deutscher Zentrifugen nach Brasilien dem deutschen Bundeskanzler gegenüber beanstandete. Brasilien strebte damals offen den Bau von Atombomben an.
    • Die Regierung Schmidt/Genscher widersetzte sich einer ähnlichen Bitte des US-Präsidenten Carter und unterzeichnete 1975 den Verkauf des gesamten nuklearen Brennstoffkreislaufs an Brasilien.
    Damit wurde Brasilien in die Lage versetzt, Überwachungslücken der IAEO auszunutzen und nukleares Material in den von Deutschland gelieferten Anlagen zum Bau von Bomben unbemerkt abzuzweigen. Die Gefahr war erst gebannt, als Brasilien vor der UN sein Nuklearwaffenprogramm beendete und das gesamte militärische Nuklearprogramm offenlegte. Bei der Überführung der brasilianischen Nuklearindustrie aus dem Militär unter zivile Kontrolle halfen amerikanische Public Interest Groups, wie die Federation of American Scientists und in ihnen Wissenschaftler, wie David Albright, dem jetzigen Präsidenten und Gründer des Institute for Sciences and International Security.

  • Bei einem nach dem NV-Vertrag illegalen Verkauf an Pakistan half das Außenministerium bei der Auftragsformulierung, sodaß deutsche NV-Vertragbrüche kaschiert wurden.
  • Hinweise der USA an die entsprechenden deutschen Stellen wurden systematisch ignoriert.
  • Finanzielle Risiken der Industrie wurden von der Regierung durch Hermes-Bürgschaften mit Steuergeldern abgesichert.
  • Die Öffentlichkeit wurde gezielt fehlinformiert. Deshalb ist dieser deutsche "nukleare Irrsinn" (New York Times) bis heute der deutschen Öffentlichkeit weitgehend unbekannt.
  • Das aktive Desinteresse der deutschen Öffentlichkeit einschließlich der Medien an diesen Vorgängen entlarvt ihren pazifistischen Anspruch als bewußte Verantwortungslosigkeit. Z.B. beklagten die Spiegel-Journalisten in ihrem Interview von "IAEO-Generalsekretär ElBaradei das Proliferationsproblem Pakistan aber nicht die deutsche Beteiligung daran.]

version: 29. Januar 2013
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